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Joel Vogt
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Beitrag
von Joel Vogt » 27. November 2008 01:06
Im Zuge der Betrachtung der neuen Dash-8-400, die von LGW für Air Berlin betrieben werden, ist mir folgende Frage hängen geblieben:
Gibt es gesetzliche Richtlinien, die vorschreiben, was an einem Flugzeug alles angeschrieben sein muss? Ein Kennzeichen gehört sicher mal drauf, aber dann? Landesflagge? Operating Airline?
Danke für die Hilfe
Gruss
JOEL
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Martti
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Beitrag
von Martti » 27. November 2008 16:31
Wenn ich das damals richtig gelernt habe nur Landesflagge und Kennzeichen.
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downthreegreen
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Beitrag
von downthreegreen » 27. November 2008 20:49
Gemäß gültigen Vorschriften muß das Flugzeugkennzeichen (z. B. D-ABIH) beidseitig in vorgeschriebener Größe am Flugzeugrumpf und die Bundesflagge ebenfalls in vorgeschriebener Größe beidseitig oben am Seitenleitwerk angebracht werden.
Abweichungen hiervon (z.B. Kennzeichen an der Triebwerksverkleidung beim CRJ oder Bundesflagge vor dem Kennzeichen am Rumpf) sind nach Antrag beim LBA zulässig. Die hierfür erforderliche Genehmigungsurkunde vom LBA ist an Bord mitzuführen.
Andere Beschriftungen, wie z.b. Sicherheits- und Warnhinweise oder auch Wartungshinweise können vom Hersteller vorgeschrieben sein und gehören dann zur Zulassug.
Airline-typische Lackierungen sind nicht zwingend vorgeschrieben.
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Tiha
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Beitrag
von Tiha » 28. November 2008 11:31
downthreegreen hat geschrieben:die Bundesflagge ebenfalls in vorgeschriebener Größe beidseitig oben am Seitenleitwerk angebracht werden.
Gilt das nur bundesweit oder auch europaweit bzw. weltweit? Ich erinnere mich z.B. an die F100 SE-DUV, als Sie in MUC mal oefters zu sehen war, bei der die Landesflagge fehlte.
Gruesse Timo
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von D-ARBR » 28. November 2008 11:47
und wie sieht es bei den MIL Fliegern aus ?
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downthreegreen
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Beitrag
von downthreegreen » 29. November 2008 20:35
Was die Kennzeichnung von ausländischen Flugzeugen und Militärflugzeugen betrifft, gilt hier grundsätzlich das gleiche. Es gibt im Vorschriftenwerk der Luftfahrtbehörden der jeweiligen Länder genauso Vorschriften, wie Flugzeuge zu kennzeichnen sind. Die Regularien dürften ähnlich sein, denn große Unterschiede gibt es m.E. nicht. Inwieweit Ausnahmen möglich, bzw. zulassungspflichtig sind, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.
Bei Militärflugzeugen dürfte es ähnlich sein, hier sind allerdings sogar die Lackierungen der Tarnschemen u.ä. in Vorschriften festgehalten. Wie das dann vorschriftenmäßig gehandhabt wird, wenn ein Geschwader mal wieder einen Buntspecht lackiert, weiß ich allerdings nicht. Aber ich meine, daß sowas vorher auch beantragt werden muß.