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Hilfe bei Fluggastrechten

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787Fan
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Hilfe bei Fluggastrechten

Beitrag von 787Fan » 27. Mai 2017 20:08

Guten Abend,
ich würde gerne mal eure Meinung zu meinem Problem wissen.
Heute morgen bin ich mit LX1165 von Stuttgart nach Zürich geflogen. Um 16:45 sollte es weiter nach Berlin gehen, da ich mit der CS100 fliegen wollte. Der Flug wurde dann aber wegen technischer Probleme am Flugzeug gecancelt. Um 21:35 wollte ich mit airberlin von TXL zurück nach Stuttgart fliegen, aber es gab keine Alternativverbindung mit der ich meinen Anschluss hätte erreichen können.
Also bin ich zum Schalter und wollte mich von ZRH nach STR umbuchen lassen. Die Mitarbeiterin am Schalter hat mich auf den Flug um 07:05 ab ZRH umgebucht, und jetzt meine Frage.
Die Dame meinte weil sie mich umgebucht hat hätte ich keinen Anspruch auf eine Entschädigung, da das Ticket jetzt für ZRH - STR gilt. Das ist doch aber totaler Schwachsinn oder?
In den Fluggastrechten steht, dass ich eine kostenlose Rückbeförderung an meinen Abflugort bekomme und unabhängig davon noch 250€ Entschädigung. Außerdem sollte ich eine kostenlose Hotelübernachtung bekommen, welche ich jetzt aus eigener Tasche zahlen musste.
Wie seht ihr das? Hat die Dame am Schalter recht oder hat sie mir wirklich nur Schwachsinn erzählt?

LG
787Fan



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Re: Hilfe bei Fluggastrechten

Beitrag von Skyeurope » 27. Mai 2017 20:15

Weswegen wurde eine Umbuchung auf LX978 abgelehnt?
Kann es sein, dass du freiwillig sofort auf eine Umbuchung verzichtet hast? Bei einer Verspätung von 01h40 greifen die Fluggastrechte nämlich nicht.


Gruß Lars

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Re: Hilfe bei Fluggastrechten

Beitrag von 787Fan » 27. Mai 2017 20:46

LX978 war ausgebucht.



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Re: Hilfe bei Fluggastrechten

Beitrag von Skyeurope » 27. Mai 2017 21:01

Alles klar.

Swiss hat bei Abbruch der Reise eine Alternativverbindung zum Abflugort zu stellen. Diese hätte allerdings auch mit Zug, Bus, etc. erfolgen können. Eine Umbuchung auf den nächsten Tag bei einer solch kurzen Distanz finde ich etwas ungerechtfertigt, tut hier aber nichts zur Sache.
Anspruch auf die 250€ hast du dennoch, genauso wie auf eine Hotelübernachtung.

Beleg aufbewahren und im nachhinein erstmal ein Schreiben an Swiss bzgl. deiner Forderungen aufsetzen. Wenn die sich quer stellen gibt es immernoch den Weg über einen Anwalt oder flightright o.ä.


Gruß Lars

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